Hintergrund

FEES an Logopäden delegieren?

logopaedie.me Geschrieben von logopaedie.me · 1 Min. lesen >

Das Curriculum zur FEES-Ausbildung hatte das Ziel, die Qualität der Untersuchung zu verbessern, einen einheitlichen Standard zu etablieren und die Delegation auch an die Logopädinnen und Logopäden im stationären beziehungsweise klinischen Setting zu ermöglichen. Außerdem sollte damit eine flächendeckende Verfügbarkeit der wichtigen Untersuchung neurogener Dysphagien vorbereitet und erleichtert werden. Aber es gab Widerstand durch die HNO-Ärzte.

Eine aktuelle Betrachtung von Rechtsanwalt Max Droglie stärkt die Position der Deutschen Gesellschaft für Neurologie.

Diskussion um das FEES-Curriculum

Ein Artikel von Prof. Rainer Dziewas et. al. in „Der Nervenarzt“ im Jahr 2014 war Auslöser eine zuweilen hitzigen Diskussion zwischen den unterschiedlichen Fachdisziplinen. Alle waren sich einig, dass die Verfügbarkeit der FEES in der Neurologie dringend verbessert werden musste, der vorgeschlagene Weg, dass Neurologen und auch die Logopäden allerdings die Untersuchung bei neurogenen Dysphagien selbst durchführen, stieß auf heftigen Widerstand.

Bei all den Diskussionen ging es meistens um einen einzigen Teilaspekt der fiberendoskopischen Schluckuntersuchung: Dass Neurologen und Logopäden das Rhino-Laryngoskop während der Untersuchung führen. Dies sei, so positionierten sich Gegner des Curriculums, ausschließlich hno-ärztliche Tätigkeit, die nicht von Neurologen und schon gar nicht von Logopäden durchgeführt werden könne und dürfe.

Rechtliche Auseinandersetzung

Die Diskussion wurde auf die rechtliche Ebene gehoben und Logopädinnen und Logopäden wurden stark verunsichert. Aber auch Neurologinnen und Neurologen sahen sich einer unklaren Situation ausgesetzt. In manchen Fällen resultierte daraus ein Stillstand, blieb das ursprüngliche Ziel, die FEES in der Neurologie schneller verfügbar zu machen unerreicht.

Stellungnahme eines renomierten Medizinrechtlers

In Ausgabe 2 2018 des „Der Nervenarzt“ ist die Diskussion erneut thematisiert worden. Die Auseinandersetzung mit dem Thema durch RA Max Droglie, einem auf das Medizinrecht spezialisierten Fachmann, bringt in weiten Teilen Klarheit.

„Grundsätzlich wird daher die Delegation der FEES an einen Logopäden zulässig sein (…) wenn sicher gestellt ist, dass Kenntnisse und Fertigkeiten für die Durchführung der FEES zusätzlich erworben worden sind.“

RA Max Droglie in Der Nervenarzt (2018) 2, pp 234-235.

Die Argumentation ist nachvollziehbar.

Zwar handele es sich bei einem Rhino-Laryngoskop um ein Medizinprodukt im Sinne des §3 Abs. 1a des Medizinproduktegesetzes (MPG) und bei der Durchführung der FEES um die Ausübung der Heilkunde im Sinne von §1 des Heilpraktikergesetzes (HeilpG) – und Heilkunde dürfe nur von Berufsgruppen mit Bestallung durchgeführt werden. Aber der Bundesgerichtshof (BHG) habe klar gestellt, dass der Arzt nicht allgegenwärtig sein könne – mit dem Ergebnis, dass eine Notwendigkeit bestünde, bestimmte Tätigkeiten an ärztliche und nicht-ärztliche Mitarbeiter zu delegieren. (BGH VersR 1975, 951.)

Weiterhin gäbe es kein ausdrückliches Delegationsverbot durch den Gesetzgeber. Zwar existieren Aufzählungen von Tätigkeiten, die nicht delegierbar sind wie beispielsweise die Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente. Alle bisherigen Rechtsprechungen zur Delegation seien aber jeweils Einzelfallentscheidungen mit dem Tenor, dass nur solche Tätigkeiten nicht delegiert werden könnten, die auf Grund ihrer Schwierigkeit, Gefährlichkeit oder vorhersehbaren Reaktionen ärztliches Fachwissen vorsetzten.

Dass die FEES weder gefährlich noch schwierig ist, sollte hinlänglich bekannt sein.

Die mit der Delegation einhergehenden Verpflichtungen zur Auswahl, Anleitung und Überwachung sind unbenommen.

FEES-Kurse

Termine für akkreditierte FEES-Kurse findest du auf der Seite der DGN und auf sefft.net!

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Geschrieben von logopaedie.me
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2 Replies to “FEES an Logopäden delegieren?”

  1. Logopädinnen und Logopäden in Kliniken sollten durch diese Stellungnahme beruhigt sein und die Delegation zur Durchführung der FEES annehmen. Vorausgesetzt, sie haben ein FEES-Zertifikat.

    Um die Qualität noch weiter zu verbessern sollte das FEES-Curriculum vollständig in das Ausbildungscurriculum für Logopädinnen und Logopäden übernommen werden. Damit würden die Inhalte Dysphagie und Schluckakt besser vertreten sein und wäre die FEES Teil der staatlichen Prüfung.

  2. Wichtig ist zu beachten, dass es um die Delegation der FEES bei neurogenen Dysphagien geht. Es war und ist nicht die Rede davon, dass Logopädinnen und Logopäden jetzt ambulant die FEES anbieten oder durchführen dürfen.

    Die FEES ist und bleibt eine ärztliche Tätigkeit, die aber im klinischen Alltag an die Logos delegiert werden kann. Es ist keine logopädische Leistung!

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