Praxis

Übergangsregelung zur Nutzung „alter“ Vordrucke für die Heilmittelverordnung

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Zum 1. Januar 2017 wurden neue Vordrucke für die Verordnung von Heilmitteln (Muster 13,14,18) eingeführt. Im Vergleich zu den bis Ende 2016 verwendeten Vordrucken haben die neuen Formulare ein zusätzliches ICD-10-Feld bekommen. In bestimmten Fällen kann die Angabe eines zweiten ICD-10-Codes notwendig sein, um einen besonderen Verordnungsbedarf geltend zu machen.

Bei Heilmittelerbringern ist nun die Frage aufgetaucht, inwieweit die bis 31.12.2016 gültigen Vordrucke, die von Vertragsärzten weiterhin für Verordnungen verwendet werden, von den Krankenkassen bei der Abrechnung von Leistungen akzeptiert werden. Hintergrund ist die Regelung in der Vordruckvereinbarung (Anlage 2 des Bundesmantelertrags Ärzte), dass Vertragsärzte alte Vordrucke nicht aufbrauchen dürfen.

Um diese Unsicherheiten auszuräumen, weist der GKV-Spitzenverband in einem Rundschreiben an die Heilmittelverbände darauf hin, dass die „alten“ (bis 31.12.2016 gültigen) Verordnungsvordrucke von den Krankenkassen noch bis zum 30.Juni 2017 in der Abrechnung akzeptiert werden. Voraussetzung ist, dass die Verordnungen ansonsten gemäß den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie und möglicher weiterer rahmenvertraglicher Regelungen vollständig und korrekt ausgefüllt sind. Falls auf dem „alten“ Vordruck ein zweiter ICD-10-Code angegeben wird, muss dieser maschinenlesbar sein.

Der GKV-Spitzenverband rechnet damit, dass die Vertragsärzte von den Kassenärztlichen Vereinigungen dahingehend informiert sind, dass sie seit dem 1. Januar 2017 ausschließlich die neuen Verordnungsvordrucke verwenden sollten. Zum Jahreswechsel wurde außerdem die verpflichtende Nutzung einer zertifizierten Praxisverwaltungssoftware für die Heilmittelverordnung eingeführt. Diese Software bildet automatisch die neuen, ab 1. Januar 2017 gültigen Verordnungsmuster ab. Da die Übergangsfrist für die Einführung der neuen Praxissoftware zum 31. März 2017 ausläuft, ist davon auszugehen, dass die Nutzung alter Verordnungsvordrucke danach eher unwahrscheinlich sein wird.

Der neue Vordruck: hier klicken

Rundschreiben als PDF

via: AOK-Gesundheitspartner

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