Kontrolliert die Kontrolleure!
Die Apotheker machen es vor. Auch die Apotheken haben mit nicht eingelösten Rezepten durch die Krankenkassen zu kämpfen.
Dank besserer Vernetzung und stärkerer Zusammenarbeit haben sie die Retaxationen (die Variante der Absetzung bei den Apothekern) geprüft und festgestellt, dass nur knapp ein Viertel berechtigt waren.
Auch wir Logopäden leiden unter Absetzungen. Leider gibt es in unserem Berufsstand keine Zahlen, die Aussagen bieten über berechtigtes und unberechtigtes Absetzen. Wenn man sich aber mal auf die Zahlen der Apotheker verlässt: Es lohnt sich, Einspruch gegen Absetzungen zu erheben und über eine mögliche gerichtliche Prüfung nachzudenken.
In diesem Zusammenhang: Fordert abgesetzte Rezepte von den Krankenkassen zurück. Das Einbehalten von Verordnungen durch die Krankenkassen ist treuwidrig.
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