Hintergrund

Absaugen durch Logopäden

Alexander Fillbrandt Geschrieben von Alexander Fillbrandt · 2 Min. lesen >

Über das Absaugen durch Logopädinnen und Logopäden wurde schon viel geschrieben. Dem Thema nähern kann man sich auf vielen Wegen. Im Folgenden eine Anleitung, auch ohne vorhandenen Absaugschein die Erlaubnis zu bekommen, Patienten im Rahmen der Therapie tracheal abzusaugen.

Vom Wollen und Nicht dürfen.

In der täglichen Praxis als Logopäde begegnen einem zwei wichtige Berufsgruppen, die auch in das Absaugen involviert sind. Da sind die Ärzte, deren Aufgabe das endotracheale Absaugen eigentlich ist und da sind Pflegende, die es sich zur Aufgabe gemacht haben. Beiden ist zuweilen gemein, dass sie den Logopädinnen und Logopäden in ihrem Umfeld die Fähigkeit des Absaugens absprechen und es ihnen daher verbieten wollen.

Pflegende allerdings können Logopäden gar nichts verbieten – und auch nicht erlauben. Beide Berufgruppen gehören zum medizinischen Hilfspersonal Fachpersonal, auf einer Ebene.

Ärzte hingegen können uns Therapeuten Aufträge geben. Bei tracheotomierten Patienten lautet dieser Auftrag oft, dass wir den Patienten therapieren sollen mit dem Ziel, dass er keine Trachealkanüle mehr benötigt. So weit so einfach.

Nun gilt folgender Rahmen: Absaugen ist eine ärztliche Tätigkeit. Grundsätzlich dürfen also auch Pflegende nicht absaugen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob das in der Ausbildung Thema war oder nicht. Ein beliebtes Argument. Pflegende lernen in ihrer Ausbildung das Absaugen. Es bleibt aber eine ärztliche Tätigkeit.

Aber: Absaugen gehört zu den delegierbaren Tätigkeiten der Ärzte.

Bei der Delegation ist es so, dass ein Arzt seine Aufgaben (wie das Absaugen) an andere übertragen kann. Arzthelferinnen nehmen deshalb Blut ab, Pflegende saugen deshalb ab.

Die Voraussetzung für eine Delegation ist, dass der Arzt sich davon überzeugt, dass er die Aufgabe an jemanden übergibt, der sie durchführen kann. Wenn man als Logopäde (es handelt sich bei uns um medizinisches, nicht ärztliches Fachpersonal) nun dem Arzt zeigen kann, dass man in der Lage ist abzusaugen, dann kann er/sie das an einen delegieren. Dann darf man das. Egal was andere sagen.

Per naturalem dürfen eben auch Pflegende nicht absaugen. Es wurde an sie delegiert. Verrückt dabei: die Ärzte tragen bei einer Delegation an die Pflegenden weiter die Verantwortung!

Also, das sollte das vielleicht aufklären: Pflegende können über ihr Ausbildungscurriculum den Ärzten nachweisen, dass sie absaugen können. Wir Logos können das am besten mit der Teilnahme an einer Fortbildung.

Vom Müssen…

Dazu kommt folgender Umstand: Wir Logos arbeiten auf ärztliche Anordnung mit einem klaren Auftrag. Unser Auftrag auf einer Intensivstation oder bei der Versorgung von Patienten mit Trachealkanüle ist einfach: Dysphagie-Therapie und Trachealkanülenmanagement. Als Therapeuten arbeiten wir mit den Patienten an vorhandenen Fähigkeiten, bauen diese aus und aktivieren fehlende Funktionen.

Ganz konkret ist bei vielen Patienten mit einer Trachealkanüle die fehlende Belüftung des Rachens ein großes Problem. Die Sensibilität geht verloren und in der Folge verschlechtert sich der Schluckakt. Unser therapeutisches Ziel ist also beispielsweise die Belüftung des Rachens. Wie könnte man das bei entsprechenden Voraussetzungen beim Patienten besser machen als durch Entblocken der Trachealkanüle und die Umlenkung der Exspiration an der Trachealkanüle vorbei durch den Kehlkopf und dann den Rachen? Also ist in diesem Fall das Entblocken unsere Tätigkeit. Entblocken geht aber in sehr vielen Fällen mit Absaugen einher. Zumindest sollte während der Therapie eine Absaugbereitschaft bestehen. Andernfalls ist das Risiko für den Patienten erheblich höher.

Daraus folgt: Wenn Logopäden nicht absaugen dürften, müsste immer ein Arzt anwesend sein. Mit einem Absaugkatheter im Anschlag und bereit bei unserem Entblocken abzusaugen, bereit bei unserer Therapie jederzeit abzusaugen. Natürlich könnte dies an die Pflege delegiert werden. Dann gilt aber die Notwendigkeit der Anwesenheit für die Pflege. Wie viel einfacher, wenn Logopädinnen und Logopäden selbst absaugen könnten und dürften.

Zur Erinnerung

Geschrieben von Alexander Fillbrandt
Alexander Fillbrandt ist Logopäde mit den Schwerpunkten Trachealkanülenmanagement und Dysphagie. Er schreibt gern über logopädische Themen und ist begeisterter Therapeut, Dozent und Autor. Profil

3 Replies to “Absaugen durch Logopäden”

  1. Hallo Alexander, ich arbeite u.a. auf verschiedenen Wachkomastationen und habe eine Delegationsbescheinigung eines Arztes, die mir das Absaugen und TKW erlaubt. Ich frage mich nun, ob das nur für das von dem Arzt betreute Haus gilt oder allgemein? Wenn ein Arzt mir die Korrektheit meins Tuns bestätigt, müsste das doch im Allgemeinen gelten, oder? Viele Grüße Tanja

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