Ein neuer Patient – ein neues Rezept für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Die wichtigste Aufgabe einer jeden logopädischen Praxis beginnt mit einem lästigen Verwaltungsakt: Das Rezept muss kontrolliert werden.
Hat der ausstellende Arzt einen Fehler gemacht? Sind alle obligaten Felder ausgefüllt? Diese Kontrolle vor Beginn der Therapie ist wichtig – denn bei kleinsten Fehlern droht eine Abschreibung durch die Krankenkasse.
Seit dem 01. Juli 2014 ist ein weiteres Pflichtfeld dazu gekommen. Der ICD-10-Code muss nun immer auf der Verordnung eingetragen werden. Galt die Pflicht bisher nur für Verordnungen außerhalb des Regelfalls, ist sie jetzt auch auf Erst- und Folgeverordnungen wichtig.
Ist man damit auch verpflichtet zu prüfen, ob das auch ein passender ICD-Code ist?
Ich habe eine Heilmittelverordnung vom Kinderarzt für SP1 mit dem ICD-Code R48.8. Was nun?
Ich weiß z.B. von meinem Hausarzt, dass er in Bezug auf meinen Indikationsschlüssel eine ganz andere Vorlage für den ICD-Code hat. Ist dies von der Art des Arztes abhängig?
Wie viele ICD-Codes gibt es denn für unsere Heilmittelverordnungen?
ICD-10 R48.8 subsummiert grammatikalische Störungen, Dyskalkulie und Schreibstörungen: R48.8. Insofern sollte der Indikationsschlüssel SP1 bei Kindern passen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wo erfahre ich denn, welche R-Nummern anstelle der F-Nummern auch möglich sind?