Logopädische Therapie wird üblicher Weise vom Arzt auf einer Verordnung Muster 14 verschrieben, sofern es sich um einen Patienten der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) handelt oder auf einem Privatrezept. Nun könnte man annehmen, das wäre nur für die Abrechnung der Leistung erforderlich. Aber dürfen Logopäden auch ohne eine ärztliche Verordnung tätig werden?
Verordnungen und Heilmittel
Grundsätzlich sind Logopädinnen und Logopäden – und auch die artverwandten Berufsgruppen – Mitglied in der Gruppe der Gesundheitsfachberufe und damit medizinisches, aber nicht ärztliches Personal. Das im Hinterkopf zu behalten ist bei den folgenden Betrachtungen wichtig, denn es geht um Berufsstände und deren Kompetenz.
Verordnungen sind ärztliche Arbeitsaufträge für Leistungen zum Beispiel aus dem Heilmittelkatalog. Dieser Heilmittelkatalog wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Krankenkassen (g-BA) herausgegeben und enthält im Wesentlichen diejenigen Leistungen, die einer bestimmten Berufsgruppe der Heilmittelerbringer zugeordnet sind. Diese Gruppen sind
- Physikalische Therapie,
- Ergotherapie,
- Ernährungstherapie und
- Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.
- Zusätzlich auch Podologie und Hebammenwesen.
Relevant ist dieser Heilmittelkatalog zunächst nur für die gesetzlich Krankenversicherten. Er definiert, was zu einer Therapiebedürftigkeit führt.
Berufsrecht
Um der Frage nachzugehen, ob und welche Leistungen Logopäden ohne Verordnung abgeben können, reicht ein Blick in den Heilmittelkatalog nur sehr begrenzt, denn zwar wird definiert, was ein Heilmittel ist und welcher Berufsgruppe bestimmte Heilmittel zugeordnet sind, aber es wird nicht vorgegeben, unter welchen organisatorischen Bedingungen diese Heilmittel abgegeben werden dürfen.
Hier hilft ein Blick in das Berufsrecht. Das Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG) definiert, wie man an die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung kommt. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPrO) hingegen legt die Inhalte der Ausbildung und die Art der Prüfung fest. Das Wort „Heilung“ oder „Heilkunde“ kommt in beiden nicht vor. Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass Logopädinnen und Logopäden einer Heilkunde nachgehen, hätte er das formuliert. In Berufsgesetzen anderer Berufe findet sich diese Angabe nämlich. Im „Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz – PsychThG)“ wird beispielsweise von Heilkunde gesprochen. Der Beruf wird ausdrücklich als heilkundlich definiert.
Über das LogopG haben Logopädinnen und Logopäden also keine Erlaubnis, heilkundlich tätig zu werden.
Heilkunde?
Im Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz, HeilprG) steht, dass es einer Erlaubnis bedarf, die Heilkunde berufsmäßig durchzuführen. Sie sei für alle erforderlich, die nicht als Arzt tätig sind – genau heißt es „ohne Bestallung tätig ist“. Damit ist die Approbation gemeint, die in Deutschland nur für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker möglich ist.
Eine Approbation haben wir in der Logopädie nicht. In der Regel erwerben wir die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung durch ein Examen (staatlich geprüft), in manchen Fällen auch durch eine Anerkennung einer vergleichbaren Ausbildung (staatlich anerkannt). Allerdings gibt es andere Berufsgruppen wie beispielsweise die klinischen Linguisten. Die bekommen durch einen universitären Abschluss eine Teilzulassung durch die Krankenkassen.
Nach dem HeilprG fällt unter die Heilkunde „(…) jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen (…)“. Klingt wie das, was Logopädinnen und Logopäden machen.
Wenn Logopädinnen und Logopäden also keine Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde haben, logopädische Leistungen wie Stimmtherapie, Dysphagietherapie, Aphasietherapie, Dyslalietherapie etc. aber heilende Tätigkeiten sind, haben wir dann ein Problem?
Eine Frage an die Profis
Die Frage ist also tatsächlich gar nicht so einfach zu beantworten. Ein guter Zeitpunkt, um die Berufsverbände bzw. Interessenvertretungen der Logopädie und Sprachtherapie zu Wort kommen zu lassen.
Argumentation der Verbände
vdls e.V.
Der vdls weist in seiner Stellungnahme durch den ersten Vorsitzenden, einen Logopäden, darauf hin, dass es keine Gesetze oder Erlasse gäbe, die eine Berufseinschränkung festlegen würden. Allein auf Grundlage des LogopG könne man feststellen, dass selbständige Logopädinnen und Logopäden ihren Beruf ausüben dürfen und die Verordnung lediglich zur Abrechnung mit einer Krankenkasse erforderlich sei. Dies gelte, so der vdls weiter, ausdrücklich nicht für angestellte Logopädinnen und Logopäden. Im Übrigen versteht der Verband die Rechtssprechung so, dass Logopädinnen und Logopäden keine Heilkunst ausüben – und damit nicht unter die Einschränkung des HeilpG fallen würden. Ungeachtet dessen hätten sie bereits durch das Examen eine Erlaubnis.
Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs)
Eine deutlich fundiertere Ansicht vertritt der dbs. Natürlich sei das politische Ziel des Verbandes – bestätigt die Justiziarin des dbs – die Schaffung des Direktzugangs. Die aktuelle Situation aber sei eindeutig: Keine Therapie ohne Verordnung.
Die Inhalte aus den offiziellen Leistungsbeschreibungen der Logopädie dienen als Grundlage für die Entscheidung, welche Leistungen letztlich nur nach ärztlicher Verordnung abgegeben werden dürfen. Bis ins Detail gingen diese Angaben nicht und lassen so einen gewissen Spielraum. Die Begleitung einer Aphasie-Selbsthilfe-Gruppe beispielsweise sei durchaus möglich, auch Sprachförderung in einer Kindertagesstätte. Aber typische therapeutische Inhalte seien Therapie und damit verschreibungspflichtig, unterstreicht der dbs.
Die Logopädie als Heilhilfsberuf sei höchstrichterlich als abhängiger Beruf definiert. Dies lasse sich an den Urteilen zur Rentenversicherungspflicht für selbständige Logopädinnen und Logopäden ablesen. Abhängig von der Verordnung durch einen Arzt.
Deutscher Berufsverband für Logopädie (dbl)
Der dbl sieht es genau wie der dbs. Präsidentin Dagmar Karrasch beantwortet die Frage, ob Logopädinnen und Logopäden ohne ärztliche Verordnung therapieren dürfen, mit einem klaren Nein: „In diesem Sinne darf eine logopädische Tätigkeit ohne beispielsweise eine ärztliche Verordnung, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einen Konsilschein nicht ausgeübt werden.“
Ausnahmen sieht der dbl in den Bereichen Unterstützung bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten oder (präventiver) Stimmbildung. Allerdings sei eine Abgrenzung zwischen den verordnungspflichtigen – heilkundlichen – und nicht-heilkundlichen Leistungen schwierig. Die Trennung müsse immer im Einzelfall betrachtet und bewertet werden, gerade um sich nicht strafbar im Sinne des HeilprG zu machen.
LOGO-Deutschland e. V.
Grundsätzlich sieht auch LOGO-Deutschland, dass die Notwendigkeit einer Verordnung für logopädische Therapie besteht, bestätigt die 1. Vorsitzende Diethild Remmert. Allerdings geht der Verband davon aus, dass zu den Leistungen, die ohne Verordnung angeboten werden können, beispielsweise auch gehört, eine – den Patienten nicht gefährdende – Therapie nach vorheriger und erfüllter Verordnung fortzusetzen. Konkret nennt LOGO-Deutschland als Beispiel eine Stimmpatientin, die keine Verordnung mehr erhält, da der Arzt den Therapieerfolg nach den Vorgaben der Heilmittelrichtlinie (wirtschaftlich, angemessen, notwendig und zweckmäßig) als erfüllt betrachtet. Wenn diese Patientin ihre persönlichen Fähigkeiten dennoch weiter im therapeutischen Setting verbessern möchte, könne eine bereits erhaltene Verordnung in der Folge als „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ gesehen werden.
Damit fasst LOGO-Deutschland die Möglichkeit, auch ohne Verordnung logopädisch zu arbeiten, etwas weiter als dbl und dbs.
Zusammengefasst
dbl | dbs | logo D | vdls | |
---|---|---|---|---|
Dürfen Logopäden ohne ärztliche Verordnung therapieren? | ✘ | ✘ | ✘ | ✔︎ |
Die rechtliche Grundlage ist also doch eindeutig. Logopädische Therapie ist nur nach ärztliche Verordnung möglich.
Auch die Logopädieschulen bilden keine Ausnahme. Dort dürfen Patientinnen und Patienten nur behandelt werden, wenn eine Verordnung von einem Arzt vorliegt. Diese muss keine besonderen Erfordernisse erfüllen, da in der Regel keine Abrechnung oder Liquidation erfolgt – aber sie muss vorliegen. Der dbl und LOGO-Deutschland nennen dies „Unbedenklichkeitsbescheinigung“.
Die Erlaubnis für die Ausübung der heilkundlichen Tätigkeit bekommen Logopädinnen und Logopäden jeweils durch die ärztliche Verordnung. Liegt eine solche nicht vor, behandeln sie nach HeilprG ohne Erlaubnis und machen sich strafbar.
Der vdls steht mit seiner Einschätzung ziemlich allein da. Die Hinweise verdichten sich, dass es sich eher um eine Interessenvertretung handelt.
Quellen
- Gesetz über den Beruf des Logopäden
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPrO)
- BVerwG, Urteil vom 26.08.2009 – 3 C 19.08
- Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
Disclaimer: Wir haben die vier genannten Vereine schriftlich um eine Stellungnahme gebeten. Zwei haben schriftlich geantwortet, zwei telefonisch. Der verantwortliche Autor ist in keinem der Vereine Mitglied, hat aber durch ein anderes Projekt bereits Kontakt zum dbs.
Also, im Idealfall ist man Logopädin und Heilpraktikerin und zwar volle Heilpraktikerin, nicht sektorale Heilpraktikerin.
Durfen Heilpraktiker, die nicht Logopäde sind, Stimme, Sprache etc. behandeln.
Du kannst als Heilpraktiker/in quasi machen was du willst. Nur meldepflichtige Krankheiten darfst du nicht behandeln, auch keine Geburtshilfe. Wenn du also eine Aphasie behandeln magst, kannst du das als Heilpraktiker/in. Allerdings kannst du nicht mit der GKV abrechnen. Das heißt deine Leistungen sind immer ein Ding zwischen Dir und dem Patienten.
Wie kann man auf die Idee kommen, logopädische Therapie wäre NICHT verordnungspflichtig?!
Ganz einfach: Da Patienten, v.a. Kindern mit schwerwiegenden Sprachentwicklungsstörungen immer wieder über Jahre Verordnungen verweigert werden, und zwar, um das Budget des Arztes zu besparen!
Wie kommen vielmehr Ärzte, bzw. deren Vertreter, auf die Idee, dass Ärzte logopädische Störungsbilder beurteilen können? Der z.T. unglaubliche Unsinn, der da von Ärzten auf die Formulare gedruckt wird, z.T. mit Indikationsschlüsseln, die es schon lange nicht mehr gibt und unpassenden ICD-10-Codes, wird selbst nach Berichtübermittlung meistens nicht geändert und von den Versicherungen ganz offenbar nicht einmal wahrgenommen….im Gegensatz zur falschen Platzierung eines Kreuzchens, in deren Folge dem abrechnenden Logopäden sofort eine Honorar-Kürzung zugemutet wird, obwohl dieser den Fehler nicht eigenständig ändern darf und auch nicht zu verantworten hat! Hier nenne ich vor allem das große Problem der z.B. rezeptiven Sprachstörungen (wohl bemerkt umschrieben, nicht als Symptom einer tiefgreifenden Entwicklungsstörung, und daher gerne nicht erkannt), deren Diagnostik und Behandlung ein explizites Fachwissen voraussetzt!
Das „Hoheitsgebiet“ von Ärzten in diesem Land empfinde ich als immer noch unsäglich überspitzt, es entbehrt meiner Meinung nach bzgl. der fundierten Beurteilung von sprachlichen Fähigkeiten oft jeglicher Grundlage! (Ärzte – bleiben Sie doch bitte bei IHREM Leisten und Können! Ich diagnostiziere auch keine Erkrankungen innerer Organe o.ä.!) Der Umgang auf wertschätzender Augenhöhe zwischen den einzelnen Berufsgruppen ist hierzulande noch weit entfernt und aus ärztlicher Sicht zu hohem Prozentsatz offenbar auch immer noch nicht gewollt, der Blick in z.B. Skandinavische Länder könnte da hilfreich sein! Ganz offen sichtlich wird von dieser Berufsgruppe das Feld der Sprachentwicklungsstörungen immer noch nicht wirklich ernst genommen, es bedeutet vielmehr eine Budget-Belastung, die mit tlw. fantasiereichen Methoden umgangen wird, über welche ich mindestens ein Buch schreiben könnte.
Dies ist meine Erfahrung/Sichtweise als Logopädin, da zu mir immer wieder Kinder in die Praxis kommen, deren Ärzte kurz vor der Schuleingliederung der Meinung sind, dass die Logopäden „nun mal schnell helfen“ sollen, „10 Therapiestunden sollten reichen“. Dabei stellt sich dann immer wieder einmal heraus, dass das betreffende Kind bereits vor drei Jahren oder als Late-Talker-Kind längst in logopädische Befunderhebung gehört hätte. Der Arzt muss das Leid nicht tragen, das Kind hat den Schaden, die Eltern haben die Tragödie und berichten immer wieder davon, dass der Arzt gesagt hätte „das verwachse sich schon noch“ – ein Satz, den Logopäden wohl nicht mehr hören können, und der meiner Meinung nach ein Lottospiel auf dem Rücken der Kinder ist. Logopäden dürfen dann retten, was zu retten ist und beobachten, wie selbst dann die entsprechenden Eltern immer wieder um Folgeverordnungen betteln müssen, und selbst während der Behandlungen diese von Ärzten z.B. zum Ende des Quartals ohne Absprache willkürlich unterbrochen werden. Die geforderten und zeitaufwändig erstellten Therapieberichte, für welche Logopäden wohl bemerkt gerade einmal das Porto erstattet bekommen, werden zumeist nicht einmal gelesen.
Ich weiß aus regem Austausch mit Kolleg/innen, dass ich mit diesen Erfahrungen nicht alleine bin, viele würden den Inhalt dieser Zeilen bestätigen, aber auch verantwortungsvolle Ärzte, die es für unzumutbar halten, dass sie etwas beurteilen sollen, wofür sie nicht die Ausbildung haben, und dass sie mit ihren Aufgaben mehr als genug belastet sind.
Somit ist die derzeitige Regelung in meinen Augen eine Katastrophe….vor allem für die betroffenen Kinder. Und nicht für die Logopäden, denen immer noch unterstellt wird, dass diese „ja nur Patienten rekrutieren, damit sie Geld verdienen könnten“ eine unsägliche Unterstellung in einer renommierten Ärztezeitschrift, die nur kopfschüttelnd an den Urheber zurück gegeben werden kann!
Logopäden müssen das Leid nach diesen Versäumnissen dann mit aushalten lernen, und sie sind diejenigen, die dann den Eltern Erklärungen anbieten dürfen. Die ärztlichen Informationen über Sprachstörungen und Therapiealter gegenüber den Eltern sind z.T. hanebüchen und aus dem letzten Jahrhundert (Sprachtherapie nicht vor dem 5. Geburtstag, etc.).
Ich möchte noch betonen, dass ich natürlich auch wenige Ausnahme-Ärzte kenne und in der Zusammenarbeit sehr wertschätze. Diese fragen, durchaus berechtigt, wie ich finde, warum wir Logopäden „nicht endlich die Verantwortung“ übernehmen würden, sie als Ärzte wüssten „doch gar nicht, was sie da auf diese Verordnungen schreiben sollten“ (so z.B. ein kompetenter HNO-Arzt).
…ohne weiteren Kommentar…ich konnte dem Arzt nur Recht geben und ihn darüber informieren, dass wir bereits die Verantwortung für die Befunderhebung tragen, gleichwohl von Rechts wegen offenbar nicht für fähig dazu gehalten werden.
Im Übrigen sind es meist die Hausärzte/Allgemeinmediziner mit dem geringsten Budget, die die Einsicht zur Verordnung für eine fundierte Diagnostik haben….
Diese Ärzte verordnen zur Befunderhebung und verlassen sich dann auf diese und die daraus resultierende Diagnose (mit dem wörtlichen Kommentar: „Dafür sind SIE die Fachfrau“), deren Durchführung haben Logopäden nicht nur erlernt, sondern werden auch von den Kostenträgern dafür bezahlt. Wozu also der absolut eingeschränkte und nicht ausreichend aussagekräftige „Sprachtest“, den Arzthelferinnen in den Praxen „durchführen“, da die 30 Minuten-U-Untersuchungen dafür überhaupt keine Zeit lassen, und die unsinnigerweise ebenfalls bezahlt werden!!!!
Im Übrigen wird bei Kindern mit Sprachstörungen häufig NICHTS in den U-Heften eingetragen, und wenn bereits früh eine Auffälligkeit angekreuzt wurde, ist dennoch nicht verordnet worden!
Ich hoffe, die Frage ist damit beantwortet, falls sie von einem in der Praxis tätigen Logopäden gestellt wurde, der auf Verordnungen von Ärzten täglich angewiesen ist, um mit Patienten arbeiten zu können, ist sie für mich nicht nachvollziehbar. Die Gesetzgebung, die in unserem Land der Boden für vielfachen Wahnsinn bietet, ist logisch gesehen noch lange kein Beweis dafür, dass die Vorgaben auch sinnvoll sind!
Im Übrigen bin ich auf dieser Seite, weil ich auf der Suche nach einer Antwort auf die Frage bin, ob eine ausschließliche logopädische Befunderhebung ohne Verordnung für Logopäden ebenfalls verboten ist, da ich bezeichnenderweise und in Bezug auf obige Darstellungen immer wieder von verzweifelten Eltern angerufen und gefragt werde, ob ich nicht eine Diagnostik gegen Privatrechnung durchführen könnte, mit deren Ergebnis sie dann nochmals den Arzt, der die Verordnung verweigert, konfrontieren möchten, da sie selber sicher sind, dass das Kind logopädische Unterstützung benötigt. Viele Eltern wechseln sogar mehrfach den Arzt, bis sie bekommen, was das Kind dringend benötigt, da sie einem Arzt, der ihrem Kind eine so wichtige Unterstützung verweigert, nicht mehr vertrauen wollen! Ob das im Sinne der Kostendämpfung und des Vertrauens zu Ärzten ist……
In dem Rahmen fiel mir dieser Kommentar auf, und triggerte meinen täglichen Ärger über den unprofessionellen Umgang vieler Ärzte mit Kindern mit umschriebenen Sprachstörungen, dem ich hiermit einmal Luft verschafft habe, da auch unsere Berufsverbände offenbar in Bezug auf den Direktzugang nicht weiterzukommen scheinen, und eine tägliches diesbezügliches Machtlosigkeitsgefühl unseren Berufsalltag begleitet. Es ist unerträglich, zuschauen zu müssen, dass Kindern ein Bildungsweg verweigert wird, sie z.T. in große sozial-emotionale Probleme förmlich „getrieben“ werden, indem ihnen bei Bedarf die Regulierung des Schlüssels zu einem glücklichen sozialen und Bildungs-Leben, nämlich der Sprache, verweigert oder verzögert wird. Ich würde die Diagnostik auch unentgeltlich durchführen, wenn dies nicht verboten wäre. Auch denke ich, dass dies in einem angeblich so hochentwickelten Land wie dem unseren nicht der Lösungsweg sein kann.
Das „Ding“ zwischen mir und dem Patienten, wie Sie so schön lapidar schreiben, bleibt also, auszugleichen, was Ärzte unter Berufung auf „Recht und Ordnung“ unterlassen. So, kommt „man auf die Idee“, seine Fachkenntnis auch ohne völlig falsch ausgestellte Verordnungen dem Klienten unterstützend zukommen lassen zu wollen. Und „man“ ist in dem Fall möglicherweise ein logisch denkender Logopäde in täglicher Arbeit mit seinen Patienten in eigener Praxis und mit jahrelanger Erfahrung in dem Thema „Verordnungsverhalten der Ärzte“.
Zu einer Frage: Auch eine Befunderhebung ist eine berufsmäßige Ausübung der Heilkunde und damit nicht ohne Verordnung möglich.
Hallo Frau Wolff, sie haben mit ihrem ausführlichen Kommentar sicherlich allen Logopäden aus der Seele gesprochen. Allein dass wir als „Heilhilfsberuf“ bezeichnet werden bzw. als „Heilmittelerbringer“ trifft in keinster Weise die Wirklichkeit unserer selbständigen Tätigkeit. Die sogenannten Verordnungen der Ärzte sind absolut überflüssig und machen nur unnötig Arbeit, weil wir verpflichtet sind, sie zu prüfen. Das heißt, das wir sie letztendlich selbst ausstellen sollen aber nicht dürfen. Das ganze ist eine Farce. Man hält mit aller Gewalt an einer Machtaufteilung fest, die es in Wirklichkeit nicht gibt. Und der sogenannte Heilmittelkatalog, der es den Ärzten sehr einfach machen sollte, ein Diagnosekästchen mit passender Leitsymptomatik abschreiben zu können, bildet auch nicht die Wirklichkeit logopädische Störungsbilder ab. Manche Ärzte schreiben z.B. immer die gleiche Diagnose auf, weil sie wissen, dass die Verordnung so zumindest abrechnungsfähig ist. Genauso gut könnten Ärzte auf die Verordnung schreiben: Diagnose: Auto kaputt, Leitsymptomatik: Störungen des Fahrens, Therapieziel: Herstellung der Fahrtüchtigkeit
So viel zur sogenannten ach so wichtigen ärztlichen Diagnose, ohne die wir trotteligen Logopäden nicht arbeiten könnten..
Ein Patient drückte es einmal treffend aus, als er mich fragte: Wieso müsst ihr eigentlich auf der Rückbank Platz nehmen, wenn sie doch vorne am Steuer sitzen?
Gut zu wissen, dass Logopäden auch ohne ärztliche Verordnung bei Unterstützung bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten oder bei einer präventiven Stimmbildung therapieren dürfen. Mein Kind hat Schwierigkeiten und ich informiere mich daher zum Thema. Eine solche Therapie wäre ideal. Danke für den Beitrag!
„Dürfen“ ist nicht sicher. Es ist nur eine Interpretationsmöglichkeit.
Wir raten da sehr zur Vorsicht!
Hallo „Ol“ mit Kommentar vom 03.04.2020,
(sollten da nicht langsam schon mal die Logopädiepraxen geschlossen werden wegen COVID – systemrelevant….??? Haha!),
Heute lese ich zufällig Ihren Kommentar, danke dafür, ich habe nämlich manchmal das Gefühl, mit meinen Erfahrungen und meiner Haltung dazu in den Weiten des Universums ungehört/-gelesen zu bleiben ;-). War auch nur auf dieser Seite, um vielleicht doch einmal Erfahrungen von anderen Logopäden zu lesen, anstatt einer Lehrmeisterei durch Menschen, die das offenbar auch noch GUT finden, dass wir keine HEILENDE Zunft sind und derart erbärmlich behandelt werden.
Interessanterweise fiel „PP“ zu der Antwort auf seine/ihre Frage, wie MAN auf die Idee kommen könne….. offenbar nichts mehr ein…
Ihre Ergänzungen, u.a. auch mit der Arbeit, die die unnötigen Verordnungen verursachen, kann ich nur voll bestätigten. Die Machtaufteilung gibt es allerdings durchaus real…das ist ja die Katastrophe, dass wir diesbezüglich noch im Kaiserreich zu stecken scheinen. Jedenfalls umwerfend, zu welchem hanebüchenen Papierwahnsinn sich unsere von uns teuer bezahlten Krankenversicherungen hinreißen lassen (angeblich ist es ja immer nur die Politik, die „das will“….aber WER will hier UNSER Geld sparen bzw. in die eigenen Taschen stecken????), um das, was dem versicherten Patienten zusteht zu verhindern.
Inzwischen haben wir ja die neuen Verordnungsformulare, die ja nun in der Größe um die Hälfte geschrumpft sind, damit der Wahnsinn nicht mehr so sichtbar ist…??? ;-) Hier wurden mir z.B. kürzlich 16 von 20 Therapieterminen bei einer Aphasiepatientin à 60 Minuten auf 30 Minuten verkürzt und abgesetzt, da ich von der fünften Stunde an die Gänsefüsschen vergessen hatte aufzumalen. Ohne Worte….. DAS ist Deutschland!
Ihre Vergleiche mit dem Auto sind köstlich.
Gute Nerven weiterhin und Dank für die Rückmeldung!
Ich stimme zu, dass einige Vorgaben der Gesetzesgebung nicht viel Sinn machen. Mein Sohn hat Sprachprobleme mit seiner Zunge, weshalb er unter anderem lispelt. Da wir das behandeln möchte, wenden wir uns demnächst an eine logopädische Praxis für eine individuelle Therapie.
Also ich bin mir ziemlich sicher, dass man rein rechtlich als Logopäde alles auch ohne ärztliche Verordnung machen darf. Man darf es nur nicht Logopädie/logopädische Befunderhebung/logopädische Therapie etc. nennen, aber das ist ja egal, denn mit der Kasse abrechnen darf man es ohne ärztliche Verordnung ja natürlich auch eh nicht. Man muss aber nicht verschweigen, dass man (zufällig) auch Logopäde ist bzw. darf das dem Patienten gegenüber bzw. bei Werbung für sein Angebot auch dazu schreiben (auch ein Unterschied, dass man so ein Angebot dann auch bewerben dürfte, was man bei normaler Logopädie ja nicht darf. Es wäre dann vergleichbar mit Werbung eines Nachhilfeinstituts oder Personen, die Training bei Legasthenie anbieten.)
Also solange der Patient selbst zahlt (oder auch nicht, das regle ich dann ja völlig privat mit dem Patienten) und ich keine geschützten Bezeichnungen für die erbrachte Leistung verwende, dürfte das rechtlich kein Problem sein.
Interessant dabei ist natürlich, dass das eben Beschriebene jede Person machen darf, egal ob mit oder ohne Logopädieausbildung (eben so wie bei Nachhilfe oder Training in Legasthenie z.B.) D.h. wenn ich NUR so arbeite, wäre es Geldverschwendung, erst noch in die Ausbildung und dann v.a. in eine von der Kasse abgenommene Praxis zu investieren. Andererseits würden dann höchstwahrscheinlich nicht genug zahlende Kunden kommen ohne irgendeinen halbwegs qualifizierenden Titel. Selbst mit Logopädieabschluss, wer schafft es schon, allein von privat zahlenden Patienten zu leben?
Hallo Juli,
vorstellen kann man sich sicher viel, aber in der Realität ist dein Gedankenexperiment nicht möglich.
Die Logopädie ist ein geschützter Beruf. Eben damit nicht jeder einfach so als Logopäd:in arbeiten kann und die Qualität der Arbeit durch Ausbildung und Prüfungen gesichert ist.
Und aus diesem Grund können nur Logopäd:innen therapeutische Leistungen abgeben. In Österreich zusätzlich Hörtests und LRS-Therapie.
Aber wegen der fehlenden Bestallung in Deutschland und des Delegationsrechts in Österreich, sind diese Leistungen an die Anordnung durch Ärzt:innen gebunden. Oder anders: ist logopädische Befundung und Therapie verschreibungspflichtig.
Also: deine Idee klingt für manche:n vielleicht super, aber es ist halt auch nur eine Idee. Und die ist falsch.
Liebe Grüße
Ich lese online immer wieder von Eltern kleiner Kinder und seltener Jugendlichen oder Erwachsenen, die ihren Arzt anbetteln, ihnen eine Überweisung zum Logopäden auszustellen, dies aber verweigert bekommen.
Daher frage ich mich, ob es nicht sinnvoll sein könnte, dass man als Patient eine Stunde beim Logopäden eigenständig buchen und selbst bezahlen könnte, damit der Logopäde eine Verdachtsdiagnose ausstellt und man gegenüber dem Haus- oder Kinderarzt eine sicherere Position vertreten kann. Oft kann man ja als Laie nur unzureichend sein Problem beschreiben.
Betroffene haben dann wohl oft das Gefühl, dass der Arzt durch das Verweigern einer Überweisung die Behandlung oder rechtzeitige Behandlung blockiert und sie einfach damit leben müssen.
Servus,
mir sind solche Berichte bisher nicht wirklich oft untergekommen. Das sind sicher eher Einzelfälle.
Der Gesetzgeber hat dieses Vorgehen ausdrücklich ausgeschlossen. Ohne Verordnung ist keine therapeutische Leistung – und ein Befund gehört dazu – nicht möglich.
Mir fällt eher auf, dass immer häufiger der Wunsch nach Logopädie laut wird, obwohl alles gut ist. Kinder die mit 5 Jahren noch kein „sch“ aussprechen haben kein Problem und brauchen keine Logopädie weil das völlig normal ist. Ärztinnen und Ärzte haben hier die Aufgabe als eine Art Filter darauf zu achten, dass nicht überpathologisiert wird.
Liebe Grüße
Alex